Leistungstauchschein

A. Kursort: Für die Prüfungsabnahme der Gerätetauchdisziplinen muss ein mindestens 30 m tiefes Freigewässer zur Verfügung stehen. Tauchgeräteübungen können auch in seichteren Gewässern durchgeführt werden. B. Vorbedingungen: C. Abschlussprüfung: Der theoretische Teil wird schriftlich und mündlich abgehalten (Beantwortung vorgelegter Fragen, allerdings schwieriger als beim Grundtauchschein). Der praktische Fähigkeitsnachweis (mit und ohne Tauchgerät) hat im Freigewässer […]

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