Schnorchelschein 2. Stufe

A. Kursort:Der Kurs für die Schnorchelprüfung kann in jedem begrenzten Wasserbereich mit ca. 4 m Wassertiefe abgehalten werden. B. Vorbedingungen:Teilnahmeberechtigt sind ÖWR-Mitglieder, die im Besitz des ÖWR-Helferscheines sind. C. Kurs und Abschlussprüfung:Ausbildung und Prüfung erfolgen durch lehrberechtigte ÖWR-Tauchlehrer, -Tauchlehrerassistenten.Nach erfolgreichem Kursabschluss wird das Brevet „Schnorchelschein 2. Stufe“ ausgestellt. D. Erforderliche praktische Fähigkeiten: E. Theoretisches Wissen:

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