Österreichische Wasserrettung

LV Niederösterreich 

– Abschnitt Ybbs an der Donau

Nautik


Herzlich willkommen auf der nautischen Informationsseite des Landesverbandes Niederösterreich!

Das Referat Nautik beleuchtet in der Folge in wenigen Fragen und Antworten den nautischen Einsatzbereich der ÖWR mit Blick auf das Bundesland Niederösterreich. Zuvor aber erstmal, was bedeutet den eigentlich der Begriff „Nautik“.

Was versteht man unter dem Begriff „Nautik“?

Unter Nautik versteht man kurz und bündig auch Schifffahrtskunde.

Nautik ist die Wissenschaft und Lehre von der Führung eines Schiffes, von der Schifffahrt und ihren gesamten Hilfsmitteln per se. Das Wort „nautika“ wurde in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts aus dem Griechischen entlehnt, was so viel wie Schifffahrtskunde bedeutet.

Zur Nautik zählen eine Fülle von wissenschaftlichen Disziplinen. Dazu gehören unter anderem die Geographie, die Ozeanographie, die Metrologie, aber auch Kenntnisse und Erfahrungen über Gezeiten, Strömungen, Wetterphänomene, Flaggenregeln, nautische Hilfsmittel wie Bordelektronik (Funk, Radar, Kartenplotter usw.), das Lesen und interpretieren von nautischen Karten (z.B. Seekarten oder DoRIS) sowie umfangreiche Kenntnisse über Inhalte gesetzlicher Bestimmungen auf See sowie auf allen schiffbaren Binnengewässern (Seen, Flüsse, Wasserstraßen).
Vgl. Internet, Wikipedia; wissen.de; Land NÖ, Schifffahrt; Stand vom: 27.10.2023

Welche Tätigkeiten der ÖWR umfasst die Aufgabe „Nautik“?

Eine der wichtigsten Aufgaben des Landesverbandes NÖ, im Referat Nautik, ist die Aus- und Weiterbildung von ÖWR-Schiffsführer:innen. Die Österreichische Wasserrettung legt sehr großen Wert auf eine profunde und sichere Ausbildung der ÖWR-Schiffsführer:innen! Der sichere Umgang mit den ÖWR-Einsatzbooten bei allen erdenklichen Rettungssituationen im und am Wasser sind im wahrsten Sinne der Bedeutung das Alpha und Omega für ÖWR-Schiffsführer:innen!

In diesem Kontext werden vom Landesreferenten für Nautik jährlich Aus- und Weiterbildungslehrgänge wie z.B. das 10m Patent für Wasserstraßen und sonstige Binnengewässer oder Schulungen im Schleusenbereich usw., sowie eine landesweite Nautikübung angeboten.

Weitere Aufgabenschwerpunkte auf allen schiffbaren Gewässern des Bundeslandes NÖ sind z.B. Absicherungs- und/oder Überwachungsmaßnahmen bei Veranstaltungen (ua. Wasserschirennen, div. Leistungsbewerbe, Publikumsfeste von Gemeinden am und im Wasser, aber auch ÖWR interne Veranstaltungen und Ausbildungen anderer Fachbereiche).

Die ÖWR-Einsatzboote mit ihren Schiffsführer:innen werden aber auch bei Hochwässer, im Rahmen des Katastrophenschutzes und bei Umweltschutzaktivitäten eingesetzt.

Wie kann man ÖWR-Schiffsführer:in werden bzw. welche Voraussetzung sind dafür nötig?

Um ÖWR-Schiffsführer:in werden zu können, musst du zumindest das 10m Patent für Wasserstraßen und sonstige Binnengewässer vorweisen können bzw. dieses erwerben (Ein Erwerb bzw. eine Einschränkung nur für Binnengewässer ist möglich, aber nicht zu empfehlen).

Vom Landesreferenten für Nautik erfolgt in diesem Zusammenhang eine Bedarfserhebung an alle Abschnitte in NÖ. Hier kann das Patent organisiert im Wege des LV NÖ, in Zusammenarbeit mit einer Schiffsführerschule in NÖ, erworben werden. Der Patenterwerb ist aber jederzeit aus Eigenem bei jeder anderen zertifizierten Schiffsführerschule möglich!

Anmerkung dazu:
Es ist auch möglich gleich das 20m Patent zu erwerben! Hier wird die Ausbildung auf Schiffen mit einer Länge von über 10m durchgeführt.

Alte Patente, wie z.B. das C und D Patent gelten selbstverständlich!

Alle Infos, wie die notwendigen Voraussetzungen zum Patenterwerb oder alle Schiffsführerschulen in NÖ, sowie alle notwendigen Formulare findest du im Download – Bereich: Schiffsführung – Land Niederösterreich (noe.gv.at) – Suchbegriff: Land NÖ, Schifffahrt.

Erforderliche Schwimmkenntnisse als ÖWR-Schiffsführer:in:

Als zukünftige(r) ÖWR-Schiffsführer:in musst du ausgebildeter Rettungsschwimmer sein (Nachweis erforderlich)! Eine darauf aufbauende, höhere Schwimmausbildung bei der ÖWR wird auf jeden Fall angestrebt (Fließ- oder Wildwasserretter)!

Welche nautischen Kompetenzen werden von Seiten des Landesverbandes NÖ, Referat Nautik, angestrebt?

Nachdem du das jeweilige Schiffsführerpatent erworben hast – wie bereits erwähnt wäre es für das Einsatzgebiet Niederösterreich sinnvoll das Patent für Wasserstraßen und sonstige Binnengewässer gleich auf Anhieb zu erwerben – erfolgt die nautische Weiterbildung innerhalb deines ÖWR Abschnittes bzw. im Rahmen des Ausbildungsangebotes des LV NÖ, Referat Nautik.

In den verschiedenen Abschnitten wirst du entweder von erfahrenen Nautikinstruktoren (ÖWR-„Fahrlehrern“) bzw. von erfahrenen Schiffsführer:innen mit Selbstfahrgenehmigung (SFG) angeleitet.

Dein erworbenes Schiffsführerpatent berechtigt dich nun sukzessive zum Führen von ÖWR-Kleinfahrzeugen bis 10m Länge ohne PS Einschränkung (je nach erworbenen Berechtigungsumfang Wasserstraßen und/oder sonstige Binnengewässer). Am Beginn nur gemeinsam mit einem/einer weiteren Schiffsführer:in.

Die Selbstfahrgenehmigung für ÖWR-Schiffsführer:innen:

Die nächste Stufe innerhalb der nautischen Ausbildung der ÖWR wäre nun die Erteilung der sogenannten „Selbstfahrgenehmigung – SFG“. Dazu brauchst du folgende Nachweise:

  • Nachweis als Rettungsschwimmer
  • 1 Jahr aktiver Bootsdienst als Schiffsführer bei der ÖWR (Teilnahme an Übungen usw.)
  • Kenntnisse über Motor, technische Ausrüstung des jeweiligen Einsatzbootes deines Abschnitts
  • Seemännisches Verhalten (Kommandosprache an Bord, Knotenkunde usw.)
  • Richtiges Verhalten bei der Rettung von Personen
  • ein gültiges Schiffsführerpatent (für das jeweilige Gewässer)

Wie erhalte ich die „Selbstfahrgenehmigung – SFG“ bzw. was bedeutet es ÖWR-Schiffsführer:in mit SFG zu sein?

Dazu die Vorgangsweise im Landesverband NÖ:

Wenn du die Kriterien zur Erteilung der Selbstfahrgenehmigung (SFG) erfüllt hast, wird dies sowohl von deiner Abschnittsleitung, als auch von deinem/deiner verantwortlichen Abschnittsnautik-referenten:in, bestätigt. Diese Bestätigung wird in Form eines schriftlichen Antrages an den Landesreferenten für Nautik übermittelt. Nach einer formellen Überprüfung der bestätigten Angaben durch den Landesreferenten für Nautik (Check der Einträge im syBOS zur Schwimmausbildung, aufrechtes Patent, Teilnahme an nautischen Übungen usw.) wird dir von diesem eine vorläufige Selbstfahrgenehmigung via Mail übermittelt.

Die eigentliche SFG im Scheckkartenformat erhältst du dann im Wege des LV NÖ, Materialstelle.

Nach dem Erhalt der Selbstfahrgenehmigung trägst du eine sehr große Verantwortung über Mensch und Material an Bord eines ÖWR-Wasserfahrzeuges. Aufgrund der erfolgten schriftlichen Bestätigungen deines Abschnittes wurde dir diese Verantwortung vom Landesverband NÖ übertragen.

Anmerkung dazu:
Die Selbstfahrgenehmigung gilt in NÖ nur für ÖWR-Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb, somit nicht für Rafts, Schlauchkanadier, SUP odgl.. Hier ist eine entsprechende Ausbildung im Rahmen eines anderen Fachbereiches (z.B. Wildwasser) erforderlich.

Schiffsführer:in mit Selbstfahrgenehmigung zu sein bedeutet aber auch, dass du dann als – sozusagen höchste Schiffsführer:in an Bord – Aufsicht gegenüber unerfahrenen Schiffsführer:innen bzw. Rudergänger:innen diese zu betreuen und gegebenenfalls einzuschreiten hast. Um für eine behördliche bzw. gerichtliche Nachfrage den Beweis antreten zu können, sollte die Rollenvergabe an Bord unbedingt in deinem ÖWR-Logbuch eingetragen sein.

Gibt es nach der Selbstfahrgenehmigung noch eine höhere nautische ÖWR-Ausbildung?

Ja, eine weitere Stufe gibt es noch, den sogenannten „Nautikinstruktor“.

Der Nautikinstruktor ist die höchste nautische Ausbildung innerhalb der ÖWR. Beim Nautikinstruktor kann man von einem geprüften „Motorbootfahrlehrer“ sprechen.

Um zur Prüfung zum Nautikinstruktor zugelassen zu werden – hier erfolgt eine Ausschreibung der Bundesleitung durch den Bundesreferenten für Nautik – musst du nachfolgende Kriterien erfüllen:

  • 3 Jahre im Besitz eines aufrechten Schiffsführerpatents (Ausnahmen nur nach Abklärung mit dem Landesreferenten für Nautik; z.B. eine besondere nautische Ausbildung oder Beruf).
  • Schiffsführer:in mit aufrechter Selbstfahrgenehmigung.
  • Bewerbung an den Landesreferenten für Nautik (nach erfolgter Ausschreibung).
  • Erfüllung der geforderten Kriterien (nautisches Allgemein- und Patentwissen, Studium des Vorbereitungsskriptums der Bundesleitung und die geforderten Schifffahrtsknoten).

Vom Landesreferenten für Nautik werden die an die Bundesleitung gemeldeten Prüfungsanwärter zu einer praktischen Übungsfahrt auf der Donau (Vorbereitung auf die praktische Prüfung) eingeladen.

Die Nautikinstruktorprüfung (sowohl Theorie als auch Praxis) erfolgt durch eine Prüfungskommission der Bundesleitung an einem zuvor festgelegten Gewässer in Österreich.

Nach der bestandenen Prüfung wird dir deine Urkunde und das Nautikinstruktor – Patch vom Bundesreferenten für Nautik überreicht.

Alle niederösterreichischen Nautikinstruktoren arbeiten sehr eng mit dem Landesreferenten für Nautik zusammen und werden von diesem vorrangig für die Planung und Ausführung von landesweiten Nautikübungen herangezogen. Ansonsten unterstützten die Nautikinstruktor:innen, neben dem jeweiligen Abschnittsnautikreferent:innen (sofern diese nicht selbst bereits Nautikinstruktor:in sind) diese bei der nautischen Aus- und Weiterbildung im jeweiligen Abschnitt.

Also! Werde ein/eine ÖWR – Schiffsführer:in im Landesverband Niederösterreich! Bewirb dich jetzt bei einem der neun Abschnitte in Niederösterreich.

Für alle weiteren Fragen erreichst du mich unter: noe-nautik@wasser-rettung.at

Vielen Dank für das Lesen dieser Seite!
Der Landesreferent für Nautik

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