Schwimmlehrer
für Bewerberinnen und Bewerber ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
A. Zusätzliche Voraussetzungen
- Bewerberinnen und Bewerber müssen im Besitz des Retterscheines sein;
- abgeschlossener Erste Hilfe-Kurs (mindestens acht Doppelstunden), der jedoch nicht älter als 3 Jahre sein darf;
- Bewerberinnen und Bewerber für den Schwimmlehrer müssen die persönliche und fachliche Eignung zur Erteilung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind, besitzen. Insbesondere dürfen keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen.
- Mitarbeit im Rahmen von Schwimmkursen
B. Ausbildungsinhalte und Prüfungsbedingungen
- Kenntnis vom Aufbau, Wesen und Wirken der Organisation;
- Kenntnis der Selbstrettung;
- Schwimmen in drei Stilarten (Brust, Kraul, Rücken);
- Praktische Arbeit mit mindestens drei Rettungsgeräten (z.B. ABC-Ausrüstung, Gurtretter, Rettungsboje, Rettungsmatratze, Wurfsack, Rettungsbrett);
- 25 m Streckentauchen;
- Beherrschung des neuzeitlichen Anfängerschwimmunterrichtes in Theorie und Praxis.
C. Besondere Durchführungsbestimmungen
- Gute Allgemeinbildung und Unterrichtsgeschick.
- Die Prüfung ist vor einer Prüfungskommission, die durch die durchführende Organisation (gemäß Punkt A.3) zusammen zu setzen ist, abzulegen.
- Die Ausbildung erfolgt im Rahmen eines Seminars im Ausmaß von mindestens 16 Stunden, wobei Teile aus äquivalenten Ausbildungen angerechnet werden können.
- Die Ausbildungs- und Prüfberechtigung (Durchführung von Schwimmkursen und Anfängerschwimmkursen, Abnahme der Prüfungen für die österreichischen Schwimmabzeichen) wird im Zuge der Ausstellung des Scheines auf die Dauer von maximal fünf Jahren erteilt.
- Die Verlängerung der Prüfberechtigung erfolgt im Rahmen von Fortbildungen durch die ausstellende Organisation jeweils wieder auf die Dauer von maximal fünf Jahren.