Schwimmlehrer


für Bewerberinnen und Bewerber ab dem vollendeten 18. Lebensjahr

A. Zusätzliche Voraussetzungen

  1. Bewerberinnen und Bewerber müssen im Besitz des Retterscheines sein;
  2. abgeschlossener Erste Hilfe-Kurs (mindestens acht Doppelstunden), der jedoch nicht älter als 3 Jahre sein darf;
  3. Bewerberinnen und Bewerber für den Schwimmlehrer müssen die persönliche und fachliche Eignung zur Erteilung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind, besitzen. Insbesondere dürfen keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen.
  4. Mitarbeit im Rahmen von Schwimmkursen

B. Ausbildungsinhalte und Prüfungsbedingungen

  1. Kenntnis vom Aufbau, Wesen und Wirken der Organisation;
  2. Kenntnis der Selbstrettung;
  3. Schwimmen in drei Stilarten (Brust, Kraul, Rücken);
  4. Praktische Arbeit mit mindestens drei Rettungsgeräten (z.B. ABC-Ausrüstung, Gurtretter, Rettungsboje, Rettungsmatratze, Wurfsack, Rettungsbrett);
  5. 25 m Streckentauchen;
  6. Beherrschung des neuzeitlichen Anfängerschwimmunterrichtes in Theorie und Praxis.

C. Besondere Durchführungsbestimmungen

  1. Gute Allgemeinbildung und Unterrichtsgeschick.
  2. Die Prüfung ist vor einer Prüfungskommission, die durch die durchführende Organisation (gemäß Punkt A.3) zusammen zu setzen ist, abzulegen.
  3. Die Ausbildung erfolgt im Rahmen eines Seminars im Ausmaß von mindestens 16 Stunden, wobei Teile aus äquivalenten Ausbildungen angerechnet werden können.
  4. Die Ausbildungs- und Prüfberechtigung (Durchführung von Schwimmkursen und Anfängerschwimmkursen, Abnahme der Prüfungen für die österreichischen Schwimmabzeichen) wird im Zuge der Ausstellung des Scheines auf die Dauer von maximal fünf Jahren erteilt.
  5. Die Verlängerung der Prüfberechtigung erfolgt im Rahmen von Fortbildungen durch die ausstellende Organisation jeweils wieder auf die Dauer von maximal fünf Jahren.
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